Die neue Heilmittelverordnung - Praxis fuer Hand- & Ergotherapie Steffi Hess

Ergotherapie Steffi Hess
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Die neue Heilmittelverordnung

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So funktioniert der Übergang von der alten zur neuen Heilmittelverordnung

Ursprünglich  war die Änderung für den 1. Oktober 2020 vorgesehen.
Da nicht alle  Software-Unternehmen rechtzeitig die neuen Vorgaben umgesetzt haben, hat  der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen,
dass die neue  Heilmittel-Richtlinie sowie das neue Muster 13 erst ab dem 1. Januar  2021 in Kraft treten werden.

Ärzte müssen  beachten, dass die bisherigen Heilmittelverordnungen ab Januar 2021 –  nach derzeitigem Stand – nicht mehr genutzt werden dürfen.
Es empfiehlt  sich, die neuen Formulare rechtzeitig zu bestellen.
Ob die alten  Formulare noch nach dem 01.01.2021 jedoch aufgebraucht werden dürfen,  steht aktuell nicht fest.
Vielleicht wird es auch jetzt wieder eine  ähnliche Regel wie bei der Vordruck-Umstellung 2017 geben:
Obwohl es  laut dem GKV-Spitzenverband für Ärzte nicht gestattet ist, veraltete  Vordrucke zu verwenden, wurde für den Übergang festgelegt, dass alte  Heilmittelverordnungs-Vordrucke noch ein halbes Jahr länger von den  Krankenkrassen akzeptiert werden würden.
Gut möglich also, dass eine  solche Übergangsregelung ebenfalls 2021 Anwendung finden wird.


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